Das Praxisteam von Dr. Treuheit möchte Ihnen in jeder Lebenslage die bestmögliche Versorgung bieten. Nicht alle dieser Leistungen werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgedeckt.
Die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich am § 12 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V). Danach müssen Leistungen der Krankenkasse ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Prophylaxe und höherwertige Zahnersatzversorgen sind in diesen Erstattungsrichtlinien nicht enthalten.
Auch private Krankenversicherungen bieten mittlerweile Tarife an, die sich an den gesetzlichen Leistungen orientieren oder sogar darunter liegen. Die Zahnarztpraxis orientiert sich bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Ob Ihre Private Vollversicherung in diesem Rahmen oder darüber hinaus leistet, können wir anhand der individuellen Tarifgestaltung der Versicherungen nicht vorhersagen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, im Bedarfsfall Rücksprache mit Ihrem Versicherungsbetreuer zu nehmen.
Für gesetzlich Versicherte gibt es eine Vielzahl von Zahnzusatzversicherungen, die ganz nach Ihrem Anspruch oder Geldbeutel ausgewählt werden können. Einen guten Überblick finden Sie z.B. im Finanztest der Stiftung Warentest oder in der Waizmann-Tabelle. Während der Finanztest eher klassisch bewertet, berücksichtigt die Waizmann-Tabelle besonders Tarife mit Leistungen für Vorsorgemaßnahmen.
Beachten Sie bitte, dass Vorerkrankungen oder schon vorhandener Behandlungsbedarf zu Risikozuschlägen oder einer Verhinderung des Versicherungsabschlusses führen können. Auch steigt der monatliche Betrag mit einem höheren Einstiegsalter. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Entscheidung für einen Versicherungsabschluß frühzeitig zu treffen.